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Die Kennzeichnung des Aluminiumgehalts in Aluminiumlacken, die nicht zum Verkauf an die Endverbraucher bestimmt sind, ist derzeit fakultativ. Sie sollte innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung verbindlich werden, damit die Lebensmittelunternehmer, die Aluminiumlacke verwenden, sich an die vorgeschlagenen Höchstgehalte für solche Lacke anpassen können. Demnach sollte eine längere Übergangsfrist als 12 Monate eingeräumt werden, um Lebensmittelunternehmern die Anpassung an die neuen Anforderungen der vorliegenden Verordnung zu ermöglichen.
Da bei der Herstellung von Lebensmitteln seit Jahrzehnten größere Mengen an Zusatzstoffen verwendet werden, sollte ein Übergangszeitraum vorgesehen werden,…
Da heutzutage neue innovative Herstellungstechniken zur Verfügung stehen, durch die die Verunreinigung von Lebensmittelzusatzstoffen verringert wird, sollte der…
2. Abweichend von Absatz 1 dürfen Lebensmittel, die Aluminiumlacke enthalten und den ab 1. August 2014 geltenden Bestimmungen dieser Verordnung nicht…
Daher sollten die geltenden Verwendungsbedingungen geändert und die Verwendungsmengen für aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich…
Damit die Lebensmittelunternehmer die Kennzeichnung ihrer Erzeugnisse an die mit dieser Verordnung eingeführten neuen Anforderungen anpassen können, ist es…
Da einige der Zubereitungen seit Jahrzehnten verwendet werden, sollte ein Übergangszeitraum von 24 Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingeräumt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.