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Der Austausch von Informationen über Verbrauchsteuerangelegenheiten muss möglichst breit angelegt sein, damit ein wirklichkeitsgetreues Bild der Verbrauchsteuersituation bestimmter Personen gezeichnet werden kann, wobei es den Mitgliedstaaten aber nicht gestattet ist, Beweisausforschungen („fishing expeditions“) anzustellen oder um Informationen zu ersuchen, deren Relevanz für die Verbrauchsteuersituation einer bestimmten Person oder einer bestimmbaren Personengruppe oder eines bestimmbaren Personenkreises unwahrscheinlich ist.
Mitgliedstaaten sollten Informationen über einzelne Fälle austauschen, wenn sie von einem anderen Mitgliedstaat darum ersucht werden, und sollten die…
Den Mitgliedstaaten sollte weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, Informationen, die für die korrekte Anwendung der Verbrauchsteuervorschriften erforderlich…
Zur wirksamen Bekämpfung von Verbrauchsteuerbetrug sollte weiterhin ein Informationsaustausch ohne vorheriges Ersuchen möglich sein, die entsprechenden…
Unbeschadet der nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten des Verbrauchs zur Verrechnung zuviel entrichteter Steuer und ausschließlich zur Gewährleistung…
Die elektronische Speicherung bestimmter vorgegebener Daten über die Zulassung von Wirtschaftsbeteiligten und Steuerlagern durch die Mitgliedstaaten ist für das…
bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der Union ein nicht in der Richtlinie 2008/118/EG genanntes besonderes Ereignis eingetreten ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.