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Das durch die Entscheidung 2009/251/EG verfügte Verbot wurde anschließend durch den Beschluss Nr. 2010/153/EU der Kommission , den Beschluss 2011/135/EU der Kommission und den Durchführungsbeschluss 2012/48/EU der Kommission verlängert und gilt bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung oder bis zum 15. März 2013, wobei der frühere Zeitpunkt maßgebend ist.
In den Geltungsbereich dieser Verordnung fallende bestehende Maßnahmen, die vor dem 15. September 2010 in Kraft gesetzt wurden, können bis 1. Juli 2013 gültig…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Kommission erlässt bis zum 14. Juni…
Die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 161/2012 wird bis zum 25. Februar 2013 verlängert.
Da Entscheidungen, die gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/95/EG erlassen werden, befristete Maßnahmen mit einer Geltungsdauer von höchstens einem Jahr zum…
Die Richtlinie 2003/87/EG in der durch die Richtlinie 2004/101/EG, die Richtlinie 2008/101/EG und die Verordnung (EG) Nr. 219/2009 geänderten Fassung gilt…
Die Verordnung (EU) Nr. 234/2011 der Kommission vom 10. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 gilt ab dem 11. September 2011.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.