Erwägungsgrund 12 32020D1792Durch den Beschluss Nr. 1413/2013/EU des Rates wurde die Entscheidung 2002/546/EG des Rates geändert und ihre Geltungsdauer bis zum 30. Juni 2014 verlängert.
Erwägungsgrund 2 32015D0541BESCHLUSS (EU) 2015/541 DES RATES vom 24. März 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/492/EU über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der Republik Guinea-Bissau gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
Diese geeigneten Maßnahmen wurden durch den Beschluss 2012/387/EU des Rates bis zum 19. Juli 2013 und anschließend durch den Beschluss 2013/385/EU des Rates bis…
Erwägungsgrund 9 32008D0357BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. April 2008 über spezifische Kindersicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Feuerzeuge gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/357/EG)
Da Entscheidungen, die gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2001/95/EG erlassen werden, befristete Maßnahmen mit einer Geltungsdauer von höchstens einem Jahr zum…
Erwägungsgrund 7 32012R0412VERORDNUNG (EU) Nr. 412/2012 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2012 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das durch die Entscheidung 2009/251/EG verfügte Verbot wurde anschließend durch den Beschluss Nr. 2010/153/EU der Kommission , den Beschluss 2011/135/EU der…
Erwägungsgrund 2 32015R2264VERORDNUNG (EU, Euratom) 2015/2264 DES RATES vom 3. Dezember 2015 zur Verlängerung und schrittweisen Beendigung der durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 eingeführten befristeten Ausnahmeregelungen zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2010 des Rates wurde die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 920/2005 genannte Ausnahmeregelung um fünf Jahre bis zum…
Erwägungsgrund 1 32014D0860BESCHLUSS 2014/860/GASP DES RATES vom 1. Dezember 2014 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2012/173/GASP über die Aktivierung des EU-Operationszentrums für die Missionen und die Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika
Der Rat hat am 9. Dezember 2013 den Beschluss 2013/725/GASP des Rates zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2012/173/GASP des Rates angenommen.