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Die in der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 festgelegten endgültigen Euro-6-OBD-Schwellenwerte für CO, NMHC und die Partikelmasse (PM) sollten weniger streng sein als die in der Mitteilung 2008/C 182/08 vorgeschlagenen Werte, um besondere technische Schwierigkeiten auf diesen Gebieten zu berücksichtigen. Zudem sollte in dieser Verordnung kein Euro-6-OBD-Schwellenwert für die Partikelzahl festgelegt werden.
Die ökologische Notwendigkeit, die technische Machbarkeit und das Kosten/Nutzen-Verhältnis von strengeren Euro-6-OBD-Schwellenwerten für CO und NMHC sowie der…
Um sicherzustellen, dass Emissionen von ultrafeinen Partikeln (PM 0,1 µm und weniger) kontrolliert werden, sollte die Kommission so bald wie möglich und…
In der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 wurde für die Partikelzahl ein Grenzwert von 6 × 1011 #/km für Euro-6-Dieselfahrzeuge festgelegt. Nach dem Grundsatz der…
Die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 schreibt vor, dass der OBD-Schwellenwert für Kohlenmonoxidemissionen festgelegt wird.
Gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 können Fahrzeuge, die unter die Verordnung fallen, erst nach der Euro-6-Emissionsnorm typgenehmigt…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.