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Um sicherzustellen, dass Emissionen von ultrafeinen Partikeln (PM 0,1 µm und weniger) kontrolliert werden, sollte die Kommission so bald wie möglich und spätestens mit Inkrafttreten der Stufe Euro 6 zusätzlich zur derzeit festgelegten Partikelmasse eine Partikelzahl festlegen. Die Partikelzahl sollte auf den Ergebnissen des Programms der UN/ECE zur Partikelmessung (PMP) basieren und mit den bestehenden anspruchsvollen Umweltschutzzielen in Einklang stehen.
Um für die Begrenzung der Emissionen von Kleinstpartikeln (PM 0,1 μm und kleiner) zu sorgen, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, zusätzlich zum derzeit…
Zur besseren Reproduzierbarkeit der Partikelmasse- und Partikelzahlmessungen im Labor sollte die Kommission ein neues Messverfahren zum Ersatz des bisherigen…
Nach Abschluss des Programms der UN/ECE zur Partikelmessung des World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations und spätestens bei Inkrafttreten der…
Die Kommission sollte auch die Befugnis erhalten, spezifische Verfahren, Tests und Anforderungen für die Typgenehmigung sowie ein revidiertes Messverfahren für…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, in Anhang I auf der Partikelzahl basierende Grenzwerte einzuführen sowie die in diesem Anhang…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, in Anhang I Grenzwerte für die Partikelzahl einzuführen, gegebenenfalls den Wert des zulässigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.