Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die meisten Brauereien unterziehen ihr Bier dem Verfahren der Sterilfiltration oder der Pasteurisierung, um zu verhindern, dass es während der Lagerung vor dem Verzehr zu bakteriellem Verderb kommt. Bei einigen Bierspezialitäten, wie obergärigen, nachgärenden Bieren, z. B. Fass- oder Flaschenbier, können diese Verfahren nicht angewandt werden, weil die vorhandenen lebensfähigen Mikroorganismen bei diesen Bieren Teil des Herstellungsverfahrens sind. Lysozym (E 1105) hat sich als für den Brauprozess geeignetes antibakterielles Mittel erwiesen und hemmt wirksam Milchsäurebakterien, wenn es fertigem Bier zugesetzt wird.
Lysozym (E 1105) gehört zur Gruppe der Zusatzstoffe, für die keine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (acceptable daily intake, ADI) festgesetzt ist . Daraus…
Es wurde beantragt, die Verwendung von Lysozym (E 1105) als Konservierungsstoff in Bier zuzulassen; der Antrag wurde den Mitgliedstaaten vorgelegt.
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 14.2.1 „Bier und Malzgetränke“ nach dem Eintrag zu E 962 folgender…
Dimethyldicarbonat (E 242) wird für kaltsterilisierte Getränke verwendet. Es wirkt gegen Pilze und Bakterien und ist insbesondere zweckmäßig zur Begrenzung der…
Die Einhaltung dieses Grenzwertes ist insbesondere für die Lebensmittelsicherheit von Bedeutung, wenn die Milch durch Pasteurisierung oder ein anderes weniger…
Diese alkoholfreien Entsprechungen von Wein werden durch Entzug des Alkohols nach der Gärung hergestellt. Um ein Nachgären in der Flasche zu verhindern, wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.