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Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2014 für Recyclingverfahren, die an Altbatterien und Altakkumulatoren durchgeführt werden.
Diese Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2016 mit folgenden Ausnahmen:
Diese Verordnung gilt für sekundäre (wiederaufladbare) Gerätebatterien und -akkumulatoren sowie für Fahrzeugbatterien und –akkumulatoren, die achtzehn Monate…
Diese Richtlinie gilt für alle Typen von Batterien und Akkumulatoren, unabhängig von Form, Volumen, Gewicht, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Sie…
Behandlung und Recycling können außerhalb des betreffenden Mitgliedstaats oder außerhalb der Gemeinschaft vorgenommen werden, sofern die Verbringung der…
„Recyclingverfahren“: ein Wiederaufarbeitungsverfahren gemäß Artikel 3 Absatz 8 der Richtlinie 2006/66/EG, das an Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstigen…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2013. Artikel 1 gilt jedoch ab…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.