Erwägungsgrund 1 32012R0502
Die Europäische Kommission („Kommission“) hat beschlossen, gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 5 der Grundverordnung auf eigene Initiative eine Untersuchung der mutmaßlichen Umgehung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen und Teilen davon aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China einzuleiten und aus Malaysia, Thailand und den Philippinen versandte Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen und Teilen davon aus nichtrostendem Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias, Thailands oder der Philippinen angemeldet oder nicht, zollamtlich zu erfassen.