Erwägungsgrund 20 32012R0530Damit es Werften in Mitgliedstaaten ermöglicht wird, Einhüllen-Öltankschiffe zu reparieren, können die Mitgliedstaaten Ausnahmen vorsehen und die Einfahrt…
Art. 4x Abs. 3 32014D0512BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Absatz 1 gilt nicht, wenn ein in Anhang XVI aufgeführtes Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz sucht, bei einem Nothafenanlauf aus Gründen der…
Art. 3s Abs. 3 32014R0833VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Absatz 1 gilt nicht, wenn ein in Anhang XLII aufgeführtes Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz sucht, bei einem Nothafenanlauf aus Gründen der…
Art. 1 Nr. 16 32025R0395VERORDNUNG (EU) 2025/395 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Artikel 3s Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn ein in Anhang XLII aufgeführtes Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz…
Art. 1 Nr. 24 32025D0394BESCHLUSS (GASP) 2025/394 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Artikel 4x Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn ein in Anhang XVI aufgeführtes Schiff, das Hilfe benötigt, einen Notliegeplatz…