Erwägungsgrund 3 32012R0473VERORDNUNG (EU) Nr. 473/2012 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2012 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Spinetoram (XDE-175) in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Frankreich hat der Kommission eine zweckmäßige Bewertung des Risikos für die Verbraucher vorgelegt und darauf basierend vorläufige RHG vorgeschlagen.
Erwägungsgrund 3 32011R0460VERORDNUNG (EU) Nr. 460/2011 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2011 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Höchstgehalts an Rückständen von Chlorantraniliprol (DPX E-2Y45) in oder auf Karotten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde hat die von Frankreich vorgelegte Risikobewertung geprüft, insbesondere auf die Risiken für Verbraucher und gegebenenfalls für Tiere. Die Behörde…
Erwägungsgrund 4 32012R0556Die Behörde hat eine Bewertung der vorgelegten Daten vorgenommen und eine Stellungnahme zur Sicherheit des vorgeschlagenen vorläufigen RHG abgegeben.
Erwägungsgrund 4 32012R0473VERORDNUNG (EU) Nr. 473/2012 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2012 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Spinetoram (XDE-175) in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde hat eine Bewertung der vorgelegten Daten vorgenommen und eine Stellungnahme zur Sicherheit der vorgeschlagenen vorläufigen RHG abgegeben.
Erwägungsgrund 5 32012R0322VERORDNUNG (EU) Nr. 322/2012 DER KOMMISSION vom 16. April 2012 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Clopyralid, Dimethomorph, Fenpyrazamin, Folpet und Pendimethalin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die…
Erwägungsgrund 6 32012R0897VERORDNUNG (EU) Nr. 897/2012 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2012 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Acibenzolar-S-methyl, Amisulbrom, Cyazofamid, Diflufenican, Dimoxystrobin, Methoxyfenozid und Nikotin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Anträge und die Bewertungsberichte geprüft, wobei sie insbesondere die…