Verordnung (EU) Nr. 572/2012 der Kommission vom 28. Juni 2012 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter zubereiteter oder haltbar gemachter Zitrusfrüchte (Mandarinen usw.) mit Ursprung in der Volksrepublik China
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32012R0572
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