Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kokosmilch, bei der es sich um die homogenisierte Flüssigkeit aus dem Fruchtfleisch der Kokosnuss und Wasser handelt, bleibt ohne Verwendung eines Emulgators nicht als Emulsion erhalten. Polyoxyethylensorbitanmonooleat (Polysorbat 80, E 433) und Polysorbate (E 432-436) im Allgemeinen haben sich in Drittländern als die für diesen Zweck wirksamsten Emulgatoren erwiesen.
Es wurde beantragt, die Verwendung von Polyoxyethylensorbitanmonooleat (Polysorbat 80, E 433) als Emulgator in Kokosmilch zuzulassen; der Antrag wurde den…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Polysorbate (E 432-436) als Gruppe zugelassen, da sie zu derselben Gruppe chemischer Stoffe gehören, die…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Emulgatoren sind nötig, um ölige Aromen zu stabilisieren, wenn diese Getränken auf Wasserbasis zugesetzt werden. Ohne den Zusatz eines Emulgators wäre das…
Emulgatoren, Stabilisatoren, Geliermittel E 322, E 400-E 419, E 422-E 495, E 1401-E 1451 werden bis zum 31. Dezember 2016 bewertet In dieser Gruppe haben höhere…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 04.2.4.1 „Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott“ nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.