Erwägungsgrund 3 32012R0612
Es ist notwendig die Farben genauer festzulegen, um die Gleichheit und die einheitliche Auslegung und Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 zu fördern.
Es ist notwendig die Farben genauer festzulegen, um die Gleichheit und die einheitliche Auslegung und Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 zu fördern.