Erwägungsgrund 2 32012R0613
Es ist notwendig die Farbe genauer festzulegen, um die Gleichheit und die einheitliche Auslegung und Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu fördern.
Es ist notwendig die Farbe genauer festzulegen, um die Gleichheit und die einheitliche Auslegung und Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu fördern.