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Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 ist es insbesondere in Bezug auf die Mehrstufen-Typgenehmigung notwendig, spezifische Verfahren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu erlassen. Es ist ferner angezeigt, in Bezug auf kundenspezifische Anpassungen und die Kleinserienherstellung spezifische Vorschriften und Verfahren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu erlassen. Schließlich sollten Verweise auf die für die schweren Nutzfahrzeuge entwickelten spezifischen Normen im Bereich der Umprogrammierung aufgenommen werden.
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 finden die Artikel 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.…
In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 sollten die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich des Zugangs zu Reparatur-…
Nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 mit den Hauptanforderungen für die Typgenehmigung von schweren Nutzfahrzeugen und Motoren für schwere…
In der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sowie in der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG)…
In Übereinstimmung mit Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 sollten außerdem Anforderungen festgelegt werden, die sicherstellen, dass…
In der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sowie in der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.