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Im Interesse einer wirksamen Ausübung ihrer Aufsichtsbefugnisse sollte die ESMA in der Lage sein, Untersuchungen und Prüfungen vor Ort durchzuführen.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Sinne dieser Verordnung kann die ESMA alle erforderlichen Prüfungen vor Ort in den Geschäftsräumen der in Artikel 23b Absatz 1…
Die ESMA kann von den zuständigen Behörden verlangen, spezielle Ermittlungen und Prüfungen vor Ort durchzuführen, wenn Informationen vernünftigerweise…
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Sinne dieser Verordnung kann die ESMA vor Ort alle erforderlichen Prüfungen der Geschäftsräume, der Grundstücke oder des…
Die ESMA kann die zuständigen Behörden des Drittstaats zudem ersuchen, bestimmte Untersuchungsaufgaben und Prüfungen vor Ort im Sinne dieses Artikels und des…
Um ihre Aufsichtsbefugnisse wirksam auszuüben, sollte die ESMA Untersuchungen und Prüfungen vor Ort durchführen können.
Die ESMA sollte spezifische Aufsichtsaufgaben an die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats delegieren können, beispielsweise wenn für eine Aufsichtsaufgabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.