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Die ESMA sollte spezifische Aufsichtsaufgaben an die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats delegieren können, beispielsweise wenn für eine Aufsichtsaufgabe Kenntnisse der Bedingungen vor Ort und entsprechende Erfahrungen notwendig sind, die eher auf nationaler Ebene verfügbar sind. Die ESMA sollte die Durchführung spezifischer Untersuchungen und Prüfungen vor Ort delegieren können. Bevor die ESMA Aufgaben delegiert, sollte sie sich mit der jeweils zuständigen Behörde über die genauen Bedingungen einer solchen Aufgabenübertragung abstimmen; dazu gehören der Umfang der zu übertragenden Aufgabe, der Zeitplan für die Ausführung der Aufgabe und die Übermittlung erforderlicher Informationen durch und an die ESMA. Die ESMA sollte den zuständigen Behörden für die Ausführung einer delegierten Aufgabe eine Vergütung gemäß einer von der Kommission in Form eines delegierten Rechtsakts zu erlassenden Gebührenverordnung gewähren. Die Befugnis zum Erlass von Beschlüssen über die Registrierung sollte die ESMA nicht delegieren dürfen.
Soweit es für die ordnungsgemäße Erfüllung einer Aufsichtsaufgabe erforderlich ist, kann die ESMA spezifische Aufsichtsaufgaben gemäß den von der ESMA nach…
Soweit dies für die ordnungsgemäße Erfüllung einer Aufsichtsaufgabe erforderlich ist, kann die ESMA spezifische Aufsichtsaufgaben gemäß den von der ESMA nach…
Die ESMA kann die zuständigen Behörden ebenfalls bitten, in ihrem Namen im Sinne dieses Artikels und des Artikels 62 Absatz 1 spezifische Untersuchungsaufgaben…
Die zuständigen Behörden sollten alle nach der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 vorgeschriebenen Informationen übermitteln sowie die ESMA unterstützen und mit ihr…
Die ESMA sollte die ausschließliche Zuständigkeit für die Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen in der Union besitzen. Delegiert die ESMA…
Der Zuständigkeitsbereich der ESMA sollte klar festgelegt werden, so dass die Finanzmarktteilnehmer die für die Tätigkeit der Ratingagenturen zuständige Behörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.