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Für die Ausfuhr bestimmte Chemikalien unterliegen den Verpackungs- und Kennzeichnungsbestimmungen, die in oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, der Richtlinie 98/8/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sowie sonstiger einschlägiger Unionsvorschriften festgelegt sind. Der erste Unterabsatz wird angewendet, es sei denn, diese Bestimmungen stehen im Widerspruch zu etwaigen spezifischen Auflagen der einführenden Vertragsparteien oder sonstigen Länder.
Auf dem Etikett der unter Absatz 1 fallenden oder in Anhang I aufgeführten Chemikalien sind gegebenenfalls Verfallsdatum und Herstellungsdatum anzugeben, wobei Verfallsdaten nötigenfalls für unterschiedliche Klimazonen anzuführen sind.
Bei der Ausfuhr der in Absatz 1 genannten Chemikalien ist ein Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beizufügen. Der Ausführer übermittelt jeder natürlichen oder juristischen Person, die die Chemikalie in eine Vertragspartei oder in ein sonstiges Land einführt, ein solches Sicherheitsdatenblatt.
Die Informationen auf dem Etikett und auf dem Sicherheitsdatenblatt müssen so weit wie möglich in der/den Amtssprache(n) oder aber in einer oder mehreren Hauptsprachen des Bestimmungslandes oder des vorgesehenen Einsatzgebietes abgefasst sein.
dass und wie bestimmte Angaben über gefährliche Stoffe und Gemische oder Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe und Gemische freisetzen können, enthalten oder zu…
Für alle Chemikalien, die zur Ausfuhr in Vertragsparteien und sonstige Länder bestimmt sind, sollten die Unionsvorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung…
von Artikeln, die in Anhang I Teil 2 oder Teil 3 aufgeführte Chemikalien in ihrem Ausgangszustand enthalten, oder Gemischen, die diese Stoffe in Konzentrationen…
Gemische enthalten, die diese Stoffe in Konzentrationen enthalten, die unabhängig vom Vorhandensein anderer Stoffe unter die Kennzeichnungspflicht der…
Die Absätze 2 bis 8 dieses Artikels gelten unabhängig von der beabsichtigten Verwendung der Chemikalie in der einführenden Vertragspartei bzw. in dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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