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Die wirksame Koordinierung und Verwaltung der technischen und administrativen Aspekte dieser Verordnung auf Unionsebene muss gewährleistet werden. Die Mitgliedstaaten und die mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 errichtete Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) verfügen über Kompetenz und Erfahrung mit der Durchführung von Rechtsvorschriften der Union für Chemikalien und internationalen Übereinkommen über Chemikalien. Die Mitgliedstaaten und die Agentur sollten daher Aufgaben im Zusammenhang mit den administrativen, technischen und wissenschaftlichen Aspekten der Durchführung des Übereinkommens mit Hilfe dieser Verordnung sowie mit dem Informationsaustausch wahrnehmen. Darüber hinaus sollten die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Agentur zusammenarbeiten, um die internationalen Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens wirksam zu erfüllen.
Für die Verwaltung und in einigen Fällen die Durchführung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte dieser Verordnung und zur…
Die Agentur erteilt den Mitgliedstaaten und den Organen der Gemeinschaft den bestmöglichen wissenschaftlichen und technischen Rat in Bezug auf Fragen zu…
Die wirksame Koordinierung und Verwaltung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte dieser Verordnung auf Unionsebene muss gewährleistet…
auf Anfrage der Sachverständigen der Mitgliedstaaten oder der Kommission des Chemikalienprüfungsausschusses aus und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden: „Agentur“) ermächtigt, Einzelentscheidungen über die…
Die Mitgliedstaaten sollten für eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung Behörden — zum Beispiel Zollbehörden — bestimmen, die für die Kontrolle der Ein- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.