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Für die Beteiligung der Union am Übereinkommen ist es wesentlich, dass eine einzige Stelle für die Kontakte der Union mit dem Sekretariat des Übereinkommens (im Folgenden „Sekretariat“) und anderen Vertragsparteien des Übereinkommens sowie mit sonstigen Ländern zuständig ist. Die Kommission sollte die Funktion dieser Kontaktstelle übernehmen.
Jeder Mitgliedstaat benennt ein einziges zentrales Verbindungsbüro, das in seinem Auftrag für die Verbindung zu den anderen Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der…
Die zuständige Behörde benennt ein zentrales Verbindungsbüro, das für die Verbindungen zu den anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der Amtshilfe gemäß dieser…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten ergreifen die nötigen Initiativen, um eine angemessene Vertretung der Union in den verschiedenen Gremien zur Durchführung…
Die Kommission steht mit dem Sekretariat des Übereinkommens in Verbindung, um die wirksame Durchführung des Übereinkommens im gesamten räumlichen…
Das Sekretariat sorgt für die frühzeitige Ermittlung potenzieller Quellen eines Konfliktes zwischen den vom Ausschuss abgegebenen Empfehlungen und…
Die Union sollte folglich bei Genehmigung des Übereinkommens die Zuständigkeitserklärung nach Artikel 59 Absatz 3 des Übereinkommens abgeben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.