Art. 84 EuErbVO
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 17. August 2015 , mit Ausnahme der Artikel 77 und 78, die ab dem 16. November 2014 gelten , und der Artikel 79, 80 und 81, die ab dem 5. Juli 2012 gelten.