Art. 2 32012R0653
Für die in Artikel 1 genannten Einfuhren wird der mit der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 des Rates eingeführte Antidumpingzoll außer Kraft gesetzt.
Für die in Artikel 1 genannten Einfuhren wird der mit der Verordnung (EG) Nr. 192/2007 des Rates eingeführte Antidumpingzoll außer Kraft gesetzt.