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Bei den Konsultationen zwischen der Europäischen Union, Island und den Färöern über die Fangmöglichkeiten wurde für 2012 keine Einigung erzielt. Folglich können die für diese Konsultationen reservierten Fangmöglichkeiten nun den Mitgliedstaaten zugewiesen werden. Die Konsultationen der Küstenstaaten über die Bewirtschaftung der nordostatlantischen Makrelenbestände in Reykjavik endeten am 17. Februar 2012 ergebnislos. Daraufhin haben die Europäische Union und Norwegen nach Maßgabe ihrer bilateralen Abkommen vereinbart, ihre jeweiligen Fangmöglichkeiten für Makrele für 2012 festzusetzen. Daher ist es im Hinblick auf die Aufteilung der nicht zugewiesenen Quoten und die Berücksichtigung der traditionellen Zuteilung von Makrelen im Nordostatlantik erforderlich, Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 und die entsprechenden TAC in den Anhängen IA und IB der genannten Verordnung zu ändern.
Bei den Konsultationen zwischen der Union und den Färöern über die Fangmöglichkeiten wurde für 2011 keine Einigung erzielt. Nach einer weiteren…
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern , Grönland und Island…
Die Fangmöglichkeiten für Schiffe der Union und Norwegens sowie die Bedingungen für den gegenseitigen Zugang zu Fischereiressourcen in den Gewässern werden…
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Die Union hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Am 15. Januar bzw. am 26. Januar 2010 wurden die Konsultationen mit den Färöern bzw. Norwegen abgeschlossen und die Regelungen für die Fangmöglichkeiten für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.