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Auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP10) des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten vom 20. bis 25. November 2011 in Bergen wurde der Große Teufelsrochen (Manta birostris) in die Liste der geschützten Arten in Anhang I und Anhang II des Übereinkommens aufgenommen. Daher ist es zweckmäßig für in allen Gewässern fischende EU-Schiffe sowie für in EU-Gewässern fischende Nicht-EU-Schiffe, den Schutz des Großen Teufelsrochens vorzuschreiben.
Großer Teufelsrochen (Manta birostris) in allen Gewässern.
Großer Teufelsrochen (Manta birostris) in allen Gewässern.
Großer Teufelsrochen (Manta birostris) in allen Gewässern.
Die nachstehenden Arten dürfen von EU-Schiffen nicht gefangen, an Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden: a) Riesenhai (Cetorhinus maximus) und Weißer…
Die nachstehenden Arten dürfen von EU-Schiffen nicht gefangen, an Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden: a) Riesenhai (Cetorhinus maximus) und Weißer…
Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, das später in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.