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Die Verordnung (EU) Nr. 44/2012 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 werden die Absätze 3 und 4 gestrichen. 2. In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „g) Großer Teufelsrochen (Manta birostris) in allen Gewässern.“ 3. Artikel 32 wird gestrichen. 4. In Artikel 37 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „g) Großer Teufelsrochen (Manta birostris) in EU-Gewässern.“ 5. Die Anhänge I, IA, IB, IC, IJ und VI werden nach Maßgabe des Wortlauts in Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.