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Mit der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates werden die Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2010/413/GASP vorgesehen sind. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in den Anhängen VIII und IX der Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren werden.
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang VIII aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates werden die Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2010/413/GASP vorgesehen sind. Jene Verordnung sieht unter…
Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates dient der Umsetzung der Maßnahmen, die im Beschluss 2010/413/GASP vorgesehen sind, und schreibt unter anderem vor,…
Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates setzt die im Beschluss 2010/788/GASP vorgesehenen Maßnahmen um. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 enthält die…
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der…
Es werden alle Finanzmittel und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren, die im Eigentum der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.