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Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates dient der Umsetzung der Maßnahmen, die im Beschluss 2010/413/GASP vorgesehen sind, und schreibt unter anderem vor, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in den Anhängen VIII und IX jener Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren werden.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates werden die Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2010/413/GASP vorgesehen sind. Die Verordnung sieht unter…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates werden die Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2010/413/GASP vorgesehen sind. Jene Verordnung sieht unter…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates werden die Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2010/788/GASP vorgesehen sind. Anhang I der Verordnung (EG) Nr.…
Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates setzt die im Beschluss 2010/788/GASP vorgesehenen Maßnahmen um. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 enthält die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates werden mehrere restriktive Maßnahmen, die im Beschluss 2011/101/GASP des Rates vorgesehen sind, darunter das…
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.