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Die Kommission wird die Europäische Chemikalienagentur auffordern, gemäß Artikel 69 der REACH-Verordnung ein Dossier entsprechend den Anforderungen des Anhangs XV über die Verwendungen von Cadmium und Cadmiumverbindungen in Kunststoffarten, die erstmals durch die Verordnung Nr. 494/2011 beschränkt wurden, zu erstellen und dabei die Entschließung des Rates vom 25. Januar 1988 vollständig zu berücksichtigen.
Bis zum Abschluss des Beschränkungsverfahrens sollte die Beschränkung der Verwendung von Cadmium und seinen Verbindungen auf die Kunststoffarten beschränkt…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 494/2011 der Kommission vom 20. Mai 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Nach Erlass der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 erhielt die Kommission Kenntnis von Verwendungen von Cadmiumpigmenten in bestimmten Arten von Kunststoffen, die…
Angesichts des erheblichen Umfangs der zusammengetragenen neuen Informationen übermittelte die Kommission der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „die…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 494/2011 wurde die bestehende Verwendungsbeschränkung für Cadmium und Cadmiumverbindungen in synthetischen organischen Polymeren…
Diese Kobaltverbindungen sind laut der Empfehlung der Agentur vom 20. Dezember 2011 gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 prioritär in deren Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.