Erwägungsgrund 10 32012R0847
Bei laufenden epidemiologischen Studien unter Verwendung quecksilberhaltiger Sphygmomanometer sollte die Messmethode nicht geändert werden, weshalb bis zum Abschluss dieser Studien eine Ausnahmeregelung gewährt werden sollte. Bei Sphygmomanometern, die als Bezugsnormal zur Validierung quecksilberfreier Geräte dienen, war es nicht möglich, den Zeitbedarf für die Entwicklung quecksilberfreier Alternativen und deren Anerkennung als Bezugsnormal zu ermitteln, weshalb die Ausnahmeregelung für diese Geräte nicht befristet werden sollte.