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Nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 hat sich gezeigt, dass alle Anhänge der Verordnung aktualisiert und geändert werden müssen, um ihre Anwendung in der Praxis zu verbessern und das Online-Verfahren auf der Website des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen zu vereinfachen. Die Formulare in den Anhängen der Verordnung müssen geändert werden, um die Angaben zu Bulgarien und Rumänien einzufügen, Währungsangaben zu aktualisieren und um Antragstellern, Antragsgegnern und Gerichten das Ausfüllen dieser Formulare zu erleichtern.
Nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union müssen die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 angepasst werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates wurden aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien mehrere Rechtsakte der Organe geändert. Der Anhang der…
Die entsprechenden Formulare sollten auch in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 336/2006 aktualisiert werden, um sie klarer und besser lesbar zu gestalten.
Infolge des Beitritts Bulgariens und Rumäniens sind Änderungen sowohl des Anhangs I (Liste der zuständigen Behörden) als auch des Anhangs II (Liste der…
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, seit Abschluss der Beitrittsverhandlungen…
Die Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens muss daher so angepasst werden, dass sie mit der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vereinbar ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.