Erwägungsgrund 19 32023R2844
Um eine sichere, effiziente, schnelle, interoperable, vertrauliche und zuverlässige Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke grenzüberschreitender Gerichtsverfahren in Zivil-, Handels- und Strafsachen sicherzustellen, sollten geeignete Kommunikationstechnologien genutzt werden, vorausgesetzt, bestimmte Anforderungen an die Sicherheit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des empfangenen Schriftstücks und die Identifizierung der Teilnehmer an der Kommunikation sind erfüllt. Aus diesem Grund sollte ein sicheres, effizientes und zuverlässiges dezentrales IT-System für den Datenaustausch in grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren eingerichtet werden. Das Ziel des dezentralen Charakters dieses IT-Systems sollte darin bestehen, einen sicheren Datenaustausch zwischen zuständigen Behörden zu ermöglichen, ohne dass eines der Organe der Union am Inhalt dieses Austauschs beteiligt ist. Das dezentrale IT-System sollte auch in den Fällen, die in den Anwendungsbereich der in Anhang II aufgeführten Rechtsakte fallen, einen sicheren Datenaustausch zwischen einem Mitgliedstaat und einer Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union, etwa Eurojust, ermöglichen.