Erwägungsgrund 1 32012R0941
Mit der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 des Rates wird das allgemeine Verbot verhängt, Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Somalia technische Beratung, Hilfe, Ausbildung, Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten zukommen zu lassen.