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Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 schreibt vor, dass Mitgliedstaaten zusätzlich zu ihrer Aufsicht über die von ihnen erteilten Zulassungen bzw. Zeugnisse Untersuchungen, einschließlich Vorfeldinspektionen, durchführen und alle Maßnahmen — einschließlich der Erteilung von Startverboten für Luftfahrzeuge — ergreifen, die erforderlich sind, um die Fortsetzung von Verstößen zu verhindern.
Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 schreibt vor, dass die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“) Genehmigungen erteilt und die von ihr…
Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sollte die Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen, um die Bedingungen für den…
Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sollte die Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen, um die Bedingungen für den…
Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sollte die Kommission die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erlassen, um die Bedingungen für den…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 hat die Kommission die notwendigen Durchführungsbestimmungen zu erlassen, um die Bedingungen für die Zulassung von…
Zur Gewährleistung der Lufttüchtigkeit und Umweltverträglichkeit luftfahrttechnischer Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile ist es notwendig, gemeinsame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.