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Da diese Verordnung eine Durchführungsvorschrift darstellt, auf die in Artikel 8 Absatz 5 und Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 Bezug genommen wird, gelten Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates und die Richtlinie 2004/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gemäß Artikel 69 Absätze 3 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 als aufgehoben. Anhang III sollte jedoch vorübergehend weiter Bestand haben, bis die in dieser Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen abgelaufen sind, sowie für diejenigen Bereiche, für die noch keine Durchführungsvorschriften erlassen wurden. Desgleichen sollte die Richtlinie 2004/36/EG vorübergehend weiterhin anwendbar sein, bis die in dieser Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen abgelaufen sind.
Die Richtlinien 82/891/EWG, 89/666/EWG, 2005/56/EG, 2009/101/EG, 2011/35/EU und 2012/30/EU, in der Fassung der in Anhang III Teil A aufgeführten Richtlinien,…
Die Richtlinie 89/655/EWG, in der Fassung der in Anhang III Teil A aufgeführten Richtlinien, wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten…
Die Verordnungen (EWG) Nr. 207/93, (EG) Nr. 223/2003 und (EG) Nr. 1452/2003 werden aufgehoben. Verweise auf die aufgehobenen Verordnungen und die Verordnung…
Die Richtlinie 85/611/EWG, in der Fassung der in Anhang III Teil A aufgeführten Richtlinien, wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten…
Die Richtlinie 89/667/EWG, in der Fassung der in Anhang II Teil A aufgeführten Rechtsakte, wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich…
Die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten Verordnungen (EWG) Nr. 1360/90, (EG) Nr. 2063/94, (EG) Nr. 1572/98 und (EG) Nr. 1648/2003 sowie Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.