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Um Zweifel darüber, welcher Mitgliedstaat zuständig ist, zu vermeiden, sollte festgelegt werden, welcher Mitgliedstaat einen Steuerpflichtigen von der Inanspruchnahme einer Sonderregelung ausschließen darf. Es sollte ebenfalls festgelegt werden, unter welchen Umständen dieser Mitgliedstaat seine Entscheidung über den Ausschluss zu treffen hat und ab wann diese Entscheidung wirksam wird.
Es sollte klargestellt werden, dass ein Steuerpflichtiger, der die Inanspruchnahme einer der Sonderregelungen beendet, von ihr ausgeschlossen ist oder den…
Um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu erleichtern und um sicherzustellen, dass in Bezug auf die im Rahmen der Sonderregelungen erbrachten Dienstleistungen der…
Einige in den Mitgliedstaaten geltende Steuerbefreiungen ergeben sich aus Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, die infolge ihres…
Um den Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Rechnungsstellungspflichten zu geben, sollte klar der Mitgliedstaat festgelegt werden, dessen…
Hat der Mitgliedstaat der Identifizierung den Euro nicht als Währung, so sollten nicht ansässige Steuerpflichtige in Bezug auf die Währung, in der alle…
Da beide Sonderregelungen fakultativ sind, kann ein nicht ansässiger Steuerpflichtiger jederzeit beschließen, sie nicht mehr anzuwenden. Es ist erforderlich,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.