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Um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu erleichtern und um sicherzustellen, dass in Bezug auf die im Rahmen der Sonderregelungen erbrachten Dienstleistungen der richtige Betrag gezahlt wird, ist es wichtig, dass für den Fall, dass der nicht ansässige Steuerpflichtige keine, zu wenig oder zu viel Steuer entrichtet und in Bezug auf Zinsen, Geldbußen und sonstige Abgaben, die entsprechenden Pflichten des Mitgliedstaats der Identifizierung und der Mitgliedstaaten des Verbrauchs festgelegt werden.
Unbeschadet der nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten des Verbrauchs zur Verrechnung zuviel entrichteter Steuer und ausschließlich zur Gewährleistung…
Um die Einhaltung der steuerlichen Pflichten in den Fällen zu vereinfachen, in denen diese Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbracht werden, wurde eine…
Es ist erforderlich für Änderungen von Mehrwertsteuererklärungen eine Frist festzulegen, innerhalb der Mehrwertsteuererklärungen elektronisch beim Mitgliedstaat…
Nicht ansässige Steuerpflichtige müssen hinreichend ausführliche Aufzeichnungen führen, damit die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten des Verbrauchs überprüfen…
Aus Kontrollgründen empfiehlt es sich vorzuschreiben, dass nicht ansässige Steuerpflichtige in den Mitgliedstaaten der Identifizierung Mehrwertsteuererklärungen…
Die Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Umsätze, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem der Lieferer oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.