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Nicht ansässige Steuerpflichtige müssen hinreichend ausführliche Aufzeichnungen führen, damit die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten des Verbrauchs überprüfen können, ob die Mehrwertsteuererklärung korrekt ist. Welche Informationen in diesen Aufzeichnungen mindestens enthalten sein müssen, sollte daher festgelegt werden.
Jeder Steuerpflichtige hat Aufzeichnungen zu führen, die so ausführlich sind, dass sie die Identifizierung der Gegenstände ermöglichen, die ihm aus einem…
Jeder Steuerpflichtige hat Aufzeichnungen zu führen, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und ihre Kontrolle durch die…
Der nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige führt über seine dieser Sonderregelung unterliegenden Umsätze Aufzeichnungen. Diese müssen so…
Die diese Sonderregelung in Anspruch nehmenden Personen führen während eines durch den Mitgliedstaat der Einfuhr zu bestimmenden Zeitraums Aufzeichnungen über…
Aus Kontrollgründen empfiehlt es sich vorzuschreiben, dass nicht ansässige Steuerpflichtige in den Mitgliedstaaten der Identifizierung Mehrwertsteuererklärungen…
Um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu erleichtern und um sicherzustellen, dass in Bezug auf die im Rahmen der Sonderregelungen erbrachten Dienstleistungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.