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Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 319/2012 der Kommission vom 13. April 2012 zur Anhebung der Fangquoten für 2012 um die 2011 nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zurückbehaltenen Mengen wurden 2 511 Tonnen der von Spanien 2011 nicht ausgeschöpften Fangquote für Makrele auf das Jahr 2012 übertragen. Somit beläuft sich die verbleibende nicht ausgeschöpfte Quote 2011 auf 3 244 Tonnen.
Am 21. Dezember 2011 informierten die spanischen Behörden die Kommission darüber, dass Spanien seine Fangquote für das Jahr 2011 nicht vollständig ausgeschöpft…
Des Weiteren ist in der Verordnung (EU) Nr. 165/2011 festgelegt, dass die Fangquote für Makrele, die Spanien für die Jahre 2012 bis 2015 sowie gegebenenfalls in…
In der Verordnung (EU) Nr. 165/2011 der Kommission vom 22. Februar 2011 über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2011 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten…
Andererseits hatte Spanien gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates vom 6. Mai 1996 zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die…
Die Kommission stellte bei den von Spanien übermittelten Daten zur Makrelenfischerei im Jahr 2010 Widersprüche fest, als sie diese Daten, die in…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 des Rates bzw. der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 des Rates wurde Spanien eine Fangquote für Makrele in den Gebieten VIIIc, IX…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.