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Die Kommission stellte bei den von Spanien übermittelten Daten zur Makrelenfischerei im Jahr 2010 Widersprüche fest, als sie diese Daten, die in unterschiedlichen Stadien der Wertschöpfungskette, vom Fang bis zum Erstverkauf, aufgezeichnet und übermittelt worden waren, einer Gegenprüfung unterzog. Diese Widersprüche wurden bei verschiedenen Audits, Überprüfungen und Inspektionen erneut bestätigt, die in Spanien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 durchgeführt wurden. Die im Laufe dieser Untersuchungen gesammelten Informationen veranlassen die Kommission zu der Feststellung, dass dieser Mitgliedstaat seine Makrelenquote im Jahr 2010 um 19 621 Tonnen überschritten hat.
Am 21. Dezember 2011 informierten die spanischen Behörden die Kommission darüber, dass Spanien seine Fangquote für das Jahr 2011 nicht vollständig ausgeschöpft…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 319/2012 der Kommission vom 13. April 2012 zur Anhebung der Fangquoten für 2012 um die 2011 nach Artikel 4 Absatz 2 der…
In der Verordnung (EU) Nr. 165/2011 der Kommission vom 22. Februar 2011 über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2011 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten…
Des Weiteren ist in der Verordnung (EU) Nr. 165/2011 festgelegt, dass die Fangquote für Makrele, die Spanien für die Jahre 2012 bis 2015 sowie gegebenenfalls in…
Die Fangquote für Makrele für 2010 wurde gekürzt, nachdem Spanien gemäß Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002…
Andererseits hatte Spanien gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates vom 6. Mai 1996 zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.