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Die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für nicht empfindliche Waren sollten weiterhin ausgesetzt werden, wohingegen die Zölle auf empfindliche Waren herabgesetzt werden sollten, um einen zufriedenstellenden Nutzungsgrad sicherzustellen und zugleich der Lage der betreffenden Wirtschaftszweige der Union gerecht zu werden.
Die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für die Waren, die in Anhang V als nicht empfindlich eingestuft sind, werden vollständig ausgesetzt, mit Ausnahme der…
Die Zölle auf nicht empfindliche Waren sollten weiterhin ausgesetzt werden, wohingegen die Zölle auf empfindliche Waren herabgesetzt werden sollten, um eine…
Bei der allgemeinen Präferenzregelung sollte weiterhin zwischen Zollpräferenzen für nicht empfindliche Waren und solchen für empfindliche Waren unterschieden…
Die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für die Waren, die in Anhang II als nicht empfindlich eingestuft sind, werden vollständig ausgesetzt, mit Ausnahme der…
Diese Zollermäßigungen sollten so attraktiv sein, dass die Wirtschaftsbeteiligten die im Rahmen des Schemas gebotenen Möglichkeiten auch tatsächlich nutzen. Die…
Die Präferenzen sollten so konzipiert sein, dass sie zusätzliches Wirtschaftswachstum fördern und damit der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung gerecht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.