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Die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für die Waren, die in Anhang II als nicht empfindlich eingestuft sind, werden vollständig ausgesetzt, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Bestandteile.
Die Wertzollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf die Waren, die in Anhang II als empfindlich eingestuft sind, werden um 3,5 Prozentpunkte herabgesetzt. Für die Waren des Abschnitts XI Buchstabe a und des Abschnitts XI Buchstabe b beträgt diese Herabsetzung 20 %.
Bieten Präferenzzölle, die nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2501/2001 auf die am Tag vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung geltenden Wertzollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs berechnet werden, eine Herabsetzung der Zollsätze um mehr als 3,5 Prozentpunkte für Waren nach Absatz 2, dann gelten diese Präferenzzölle.
Spezifische Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs, ausgenommen Mindest- und Höchstzollsätze, die für Waren gelten, die in Anhang II als empfindlich eingestuft sind, werden um 30 % herabgesetzt.
Setzen sich die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs auf die Waren, die in Anhang II als empfindlich eingestuft sind, aus Wertzollsätzen und spezifischen Zöllen zusammen, so werden die spezifischen Zölle nicht herabgesetzt.
Ist bei Zollsätzen, die nach den Absätzen 2 und 4 herabgesetzt werden, ein Höchstzollsatz vorgesehen, so wird dieser Höchstzollsatz nicht herabgesetzt. Ist bei derartigen Zollsätzen ein Mindestzoll vorgesehen, so findet dieser Mindestzoll keine Anwendung.
Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Zollpräferenzen gelten nicht für Waren aus Abschnitten, für die diese Zollpräferenzen im Falle des betreffenden Ursprungslandes gemäß Artikel 14, Artikel 21 Absatz 8 und Anhang I Spalte C aufgehoben worden sind. ABSCHNITT 2 Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung
Spezifische Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs, ausgenommen Mindest- und Höchstzölle, die für Waren gelten, die in Anhang V als empfindlich eingestuft sind,…
Spezifische Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs, ausgenommen Mindest- und Höchstzollsätze, die für Waren gelten, die in Anhang III als empfindlich eingestuft sind,…
Spezifische Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs auf in Absatz 1 genannte Waren werden vollständig ausgesetzt, ausgenommen bei Waren, für die die Zölle des…
Umfassen die Zölle einen Wertzoll mit einem Mindest- und einem Höchstzollsatz, so gilt die präferenzielle Zollsenkung auch für diesen Mindest- und…
Umfassen die Zölle Wertzölle und einen oder mehrere spezifische Zölle, so gilt die Ermäßigung im Rahmen der Präferenzbegünstigung nur für die Wertzölle, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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