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Die gemeinsame Handelspolitik der Union wird von den Grundsätzen und Zielen geleitet, die in den allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegt sind.
Die gemeinsame Handelspolitik der Union soll mit den in Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegten Zielen der…
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehene Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten innerhalb der Union…
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehene Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten innerhalb der Union…
Handelspolitische Maßnahmen nach Absatz 1 werden unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen und des allgemeinen Interesses der Union auf der Grundlage…
Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für die Verwirklichung der…
Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten in der Union gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.