Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates vom 22. Juli 2008 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 , verlängert durch die Verordnung (EU) Nr. 512/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates , sieht die Anwendung des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (im Folgenden „Schema“) bis 31. Dezember 2013 vor oder bis zu dem Zeitpunkt, ab dem das Schema gemäß der vorliegenden Verordnung angewandt wird, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Danach sollte das Schema für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Beginn der Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Zollpräferenzen weiterhin Anwendung finden, mit Ausnahme der Sonderregelungen für die am wenigsten entwickelten Länder, die weiterhin ohne Auslaufdatum angewendet werden sollten.
Das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (im Folgenden „Schema“) gilt nach Maßgabe dieser Verordnung.
Das Schema gilt bis zum 31. Dezember 2027 . Das Auslaufdatum gilt jedoch weder für die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder noch für andere…
Das Schema allgemeiner Zollpräferenzen der Gemeinschaft (nachstehend „Schema“ genannt) gilt nach Maßgabe dieser Verordnung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens…
Um sicherzustellen, dass das Schema nur den dafür vorgesehenen Ländern zugute kommt, sollten die in dieser Verordnung vorgesehenen Zollpräferenzen sowie die…
In einer Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 7. Juli 2004 mit dem Titel…
In der Mitteilung der Kommission vom 7. Juli 2004 mit dem Titel „Entwicklungsländer, internationaler Handel und nachhaltige Entwicklung: Die Rolle des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.