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Am 22. September 2021 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „die vorgeschlagene Folgeverordnung“) vor. Die vorgeschlagene Folgeverordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das entsprechende ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch im Gange, und es besteht die Gefahr, dass es nicht bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen wird. Um die Kontinuität des Funktionierens des Schemas zu gewährleisten, ist es notwendig, die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zu dem Zeitpunkt zu verlängern, an dem die vorgeschlagene Folgeverordnung angenommen wird und gilt.
Die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 sollte für die Zeit sorgen, die der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Annahme der…
Die Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates vom 22. Juli 2008 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 , verlängert durch…
Die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Anwendung des Schemas bis zum 31. Dezember 2023 vor, mit Ausnahme der…
Diese Verordnung sollte am 1. April 2023 in Kraft treten, um eine kontinuierliche Senkung der Nachfrage um 15 % über einen Zeitraum von zwölf Monaten vom 1.…
Um eine Unterbrechung der Anwendung der autonomen Zollaussetzungen zu vermeiden und die Leitlinien in der Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2011 zu…
Um eine Unterbrechung der Anwendung der autonomen Zollaussetzungen zu vermeiden und die Leitlinien in der Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2011 zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.