Erwägungsgrund 14 32013R0536VERORDNUNG (EU) Nr. 536/2013 DER KOMMISSION vom 11. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung sollte sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten sein, damit sich die Lebensmittelunternehmer an die dort festgelegten…
Erwägungsgrund 13 32012R0432VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung sollte sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten sein, damit sich die Lebensmittelunternehmer an die dort festgelegten…
Erwägungsgrund 13 32011R0494Diese Verordnung sollte sechs Monate nach dem Inkrafttreten anwendbar werden, damit die Akteure für die Einhaltung ihrer Bestimmungen sorgen können.
Erwägungsgrund 10 32014R0218VERORDNUNG (EU) Nr. 218/2014 DER KOMMISSION vom 7. März 2014 zur Änderung von Anhängen der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen beinhalten eine Anpassung der derzeitigen Praktiken von Lebensmittelunternehmern und zuständigen Behörden. Es…
Erwägungsgrund 10 32011R0666VERORDNUNG (EU) Nr. 666/2011 DER KOMMISSION vom 11. Juli 2011 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit der genannten Verordnung in vollem Umfang genügt wird, sollten die Lebensmittelunternehmer und die zuständigen nationalen Behörden mit entsprechenden…
Erwägungsgrund 4 32014R0217VERORDNUNG (EU) Nr. 217/2014 DER KOMMISSION vom 7. März 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hinsichtlich Salmonellen in Schweineschlachtkörpern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bestimmungen der Verordnung machen eine Anpassung der geltenden Praxis bei den Lebensmittelunternehmern erforderlich. Daher sollte der Geltungsbeginn der…