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Mehrere Mitgliedstaaten äußerten jedoch Bedenken dahingehend, dass durch eine solche Zulassung mit der genannten Verwendungsbedingung der Verzehr von Lebensmitteln gefördert und begünstigt würde, die andere Zucker als von Natur aus enthaltene Zucker enthalten. Außerdem würde ein widersprüchliches und irreführendes Signal an die Verbraucher gesendet, insbesondere angesichts der Tatsache, dass in nationalen Ernährungsempfehlungen zu einer Reduzierung des Zuckerverzehrs geraten wird. Es wird die Auffassung vertreten, dass bei dieser bestimmten gesundheitsbezogenen Angabe beide gegensätzlichen Ziele erreicht werden können, wenn die Angabe mit der spezifischen Verwendungsbedingung zugelassen wird, dass sie nur für Lebensmittel verwendet werden darf, die entweder zuckerarm sind oder denen kein Zucker zugesetzt wurde, die aber von Natur aus Zucker enthalten können.
Bezüglich der gesundheitsbezogenen Angabe zur positiven Wirkung von Kohlenhydraten äußerten einige Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich ihrer Zulassung, da sie…
Lebensmittel, die mit entsprechenden Angaben beworben werden, können vom Verbraucher als Produkte wahrgenommen werden, die gegenüber ähnlichen oder anderen…
Lebensmittelzusatzstoffe sollten nur zugelassen und verwendet werden, wenn sie den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien genügen. Zusatzstoffe müssen in…
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 müssen sich gesundheitsbezogene Angaben auf allgemein anerkannte…
Lebensmittel, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, werden meistens von den Herstellern beworben und können bei den Verbrauchern den Eindruck…
In Übereinstimmung mit Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und zusätzlich zu dem Vorschlag für die Formulierung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.