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Die Anhänge der Richtlinien 2000/36/EG, 2001/111/EG und 2001/113/EG enthalten technische Elemente, die möglicherweise anzupassen oder zu aktualisieren sind, um den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung zu tragen. Allerdings werden der Kommission in den Richtlinien 2000/36/EG und 2001/111/EG keine angemessenen Befugnisse übertragen, um die Anhänge dieser Richtlinien zur Berücksichtigung dieser Entwicklungen rasch ändern zu können. Zur Sicherstellung einer kohärenten Umsetzung der Richtlinien 2000/36/EG und 2001/111/EG sollten der Kommission daher zusätzliche Befugnisse zur Änderung von Anhang I Abschnitte C und D der Richtlinie 2000/36/EG sowie von Teil B des Anhangs der Richtlinie 2001/111/EG übertragen werden, damit sie den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung tragen kann. Ferner werden der Kommission in der Richtlinie 2001/113/EG Befugnisse übertragen, um diese Richtlinie im Regelungsverfahren an die Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen anzupassen. Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist es angebracht, diese Befugnisübertragung an Artikel 290 AEUV anzupassen und den Umfang dieser Befugnisse zu überprüfen.
Mit den Richtlinien 2000/36/EG, 2001/111/EG, 2001/113/EG und 2001/114/EG wurden der Kommission insbesondere Befugnisse zum Erlass der für die Umsetzung dieser…
Um dem technischen Fortschritt und den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung tragen zu können, sollte der Kommission daher die…
Um die Anhänge der Richtlinie 2001/112/EG an die Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen anzupassen und den technischen Fortschritt zu…
Was die Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates anbelangt, sollte, um den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, der…
Um die Anhänge dieser Richtlinie an die Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen anzupassen und den technischen Fortschritt zu…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 20a delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge I und III sowie des Anhangs V Abschnitt 1.3.6 zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.