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Beschlüsse, die eine Verletzung des Unionsrechts oder die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten betreffen, sollten von einem unabhängigen, vom Rat der Aufseher benannten Gremium überprüft werden, das sich aus stimmberechtigten Mitgliedern des Rats der Aufseher, die frei von jedem Interessenkonflikt sind, zusammensetzt. Die dem Rat der Aufseher von dem Gremium vorgeschlagenen Beschlüsse sollten von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher mit einer einfachen Mehrheit angenommen werden, die eine einfache Mehrheit seiner Mitglieder aus den zuständigen Behörden der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmenden Mitgliedstaaten (im Folgenden "teilnehmende Mitgliedstaaten") sowie eine einfache Mehrheit seiner Mitglieder aus den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die nicht am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen (im Folgenden "nicht teilnehmende Mitgliedstaaten") umfassen sollte.
Der Rat der Aufseher trifft seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. In Bezug auf die in den Artikeln 10 bis 16…
Der Rat der Aufseher trifft seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. In Bezug auf die in den Artikeln 10 bis 16…
In der Regel sollte der Rat der Aufseher seinen Beschluss mit einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz treffen, dass jedes Mitglied über eine Stimme verfügt. Für…
In der Regel sollte der Rat der Aufseher seinen Beschluss mit einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz treffen, dass jedes Mitglied über eine Stimme verfügt. Für…
In der Regel sollte der Rat der Aufseher seinen Beschluss mit einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz treffen, dass jedes Mitglied eine Stimme hat. Für Rechtsakte…
Artikel 41 Absätze 2, 3 und 4 erhalten folgende Fassung: "(1a) Der Rat der Aufseher beruft für die Zwecke des Artikels 17 ein unabhängiges Gremium ein, das aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.