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Die EZB ist dafür verantwortlich, die für die Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel sowie das dafür erforderliche Personal einzusetzen.
Die EZB legt gemeinsam mit allen nationalen zuständigen Behörden Regelungen fest, um für einen angemessenen Austausch mit und zwischen den nationalen…
Die EZB stellt ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Erfüllung ihrer Aufgabe, das Sekretariat zu stellen, zur Verfügung.
Die EZB nimmt ihre Aufgaben im Einklang mit dieser Verordnung und unbeschadet der Zuständigkeiten und Aufgaben der EBA, ESMA, EIOPA und des ESRB wahr.
Die EZB nimmt die ihr durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 übertragenen Aufgaben unbeschadet und getrennt von ihren Aufgaben im Bereich der Geldpolitik und…
Bei der Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben verfolgt die EZB ausschließlich die Ziele dieser Verordnung.
Die Europäische Zentralbank trifft die für die Verwaltung der Darlehen erforderlichen Maßnahmen. Die Mittel werden nur für die Zwecke des Artikels 1 ausgezahlt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.